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   SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11   

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https://dejure.org/2012,127791
SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11 (https://dejure.org/2012,127791)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18.09.2012 - S 42 AY 18/11 (https://dejure.org/2012,127791)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18. September 2012 - S 42 AY 18/11 (https://dejure.org/2012,127791)
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  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des ausländerrechtlich und leistungsrechtlich relevanten Sachverhalts wird auf die umfassende Darstellung der Kammer in ihrem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Beteiligten am 1. Febru-ar 2012 ergangenen Beschluss - S 42 AY 177/10 ER, zit. nach juris, abrufbar unter: www.rechtsprechung.niedersachsen.de - verwiesen.

    Zu deren Begründung wiederholen und ver-tiefen sie ihr Vorbringen im Verwaltungs-, Widerspruchs- und dem vor der erkennen-den Kammer geführten einstweiligen Rechtschutzverfahren S 42 AY 177/10 ER.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsak-te, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren S 39 AY 101/10 ER und S 42 AY 177/10 ER sowie die im vorliegenden und in den e.g. Gerichtsverfahren beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen, die vorgelegen haben und Ge-genstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Zur Begründung nimmt die Kammer Bezug auf ihre umfangreichen Ausführungen in dem im einstweiligen Recht-schutzverfahren der Beteiligten ergangenen Beschluss vom 1. Februar 2012 - S 42 AY 177/10 ER -, zit. nach juris Rn. 52 ff. Weitergehende Ausführungen sind mangels neu-em Vorbringen der Beteiligten nicht angezeigt.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11
    Denn das Bundes-verfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 -, NVwZ 2012, S. 1.024 ff., zit. nach juris, mittlerweile höchstrichterlich entschieden, dass für Leistungszeiträume bis 31. Dezember 2010 die e.g. gesetzlichen Vorschriften wei-ter anwendbar sind (Ziffer 1 Satz 2 des Tenors) und die Regelungen über die Rück-nahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes des § 9 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. § 44 SGB X und über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dau-erwirkung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse zugunsten der Betroffenen des § 9 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X für Leistungszeiträume bis Ende Juli 2012 keine Anwendung finden (Ziffer 3 e) des Tenors).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 12. März 2012 den Klägern Prozesskostenhilfe mit der Begründung bewilligt, die Klage habe hinsichtlich der geforderten Nachzahlung der zu unrecht gemäß § 1a AsylbLG einbehaltenen Leistungen aufgrund der Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R -, zit. nach juris Rn. 16) Aussicht auf Erfolg.
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 16/87

    Teilanerkenntnis - Angenommen - Rente - Kanadier - Kindererziehung

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.09.2012 - S 42 AY 18/11
    Die Beklagte ist gemäß §§ 202 SGG, 307 Zivilprozessordnung (ZPO) ihrem Teilaner-kenntnis gemäß zur Nachgewährung von Leistungen verurteilen, nachdem die Kläger ausweislich ihres Schriftsatzes vom 3. Juli 2012 nicht bereit waren, das Teilanerkennt-nis der Beklagten anzunehmen und sich der Rechtsstreit insoweit nicht gemäß § 101 Abs. 2 SGG erledigt hat (vgl. zum Anerkenntnisurteil im sozialgerichtlichen Verfahren BSG, Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 16/87 -, SozR 6580 Art. 5 Nr. 4, zit. nach juris Rn. 15).
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